Rechtsprechung
LG Arnsberg, 26.05.2010 - 3 S 22/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Verkehrssicherungspflicht des Jagdleiters; Schuss im Wald; Reitunfall
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB § 823 Abs. 1, 2
Verkehrssicherungspflicht des Jagdleiters; Schuss im Wald; Reitunfall - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verkehrssicherungspflicht des Leiters einer Treibjagd hinsichtlich des Schutzes eines an der Jagd unbeteiligten Reiters vor durch Schussgeäusche während der Jagd entstehenden Gefahren
- rabüro.de
Zur Haftung des Leiters einer Treibjagd für Reitunfall im Zusammenhang mit Schussgeräuschen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Arnsberg, 06.01.2010 - 12 C 499/09
- LG Arnsberg, 26.05.2010 - 3 S 22/10
- BGH, 15.02.2011 - VI ZR 176/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 06.02.2007 - VI ZR 274/05
Voraussetzungen einer Verkehrssicherungspflicht
Auszug aus LG Arnsberg, 26.05.2010 - 3 S 22/10
Grundsätzlich trifft den Urheber einer besonderen Gefahrenquelle die Pflicht, notwendige und zumutbare Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern (ständige Rechtsprechung vgl. statt aller: BGH NJW 2007, 1683, 1684; VersR 2006 233, 234 mit jeweils w.N.).Erforderlich sind solche Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren (BGH NJW 2007, 1683, 1684 m.w.N.).
- LG Aachen, 30.08.1990 - 6 S 176/90
Treibjagd; Wild; Straße; Postenkette; Wildwechsel; Jagdlappen; Streckenposten
Auszug aus LG Arnsberg, 26.05.2010 - 3 S 22/10
So ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass den Veranstalter einer Treibjagd eine Verkehrssicherungspflicht dahingehend trifft, Verkehrsunfälle, die durch fliehendes Wild beim Überqueren von Straßen verursacht werden können, zu vermeiden (vgl. BGH VersR 1976, 593, 594; LG Aachen - Urteil vom 30.08.1990 - 6 S 176/90; Munte in : Die Rechtsprechung zur Verkehrssicherungspflicht bei Treib-, Drück- und Erntejagden; in NZV 2009 274 ff. m. w. N.).Daher muss der Jagdleiter einer Treibjagd dafür Sorge tragen, dass das hochgemachte Wild von der Straße weggeführt wird (LG Aachen - Urteil vom 30.08.1990 - 6 S 176/90).
- BGH, 08.11.2005 - VI ZR 332/04
Verkehrssicherungspflicht eines Theaterbetreibers
Auszug aus LG Arnsberg, 26.05.2010 - 3 S 22/10
Grundsätzlich trifft den Urheber einer besonderen Gefahrenquelle die Pflicht, notwendige und zumutbare Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern (ständige Rechtsprechung vgl. statt aller: BGH NJW 2007, 1683, 1684; VersR 2006 233, 234 mit jeweils w.N.). - BGH, 10.02.1976 - VI ZR 160/74
Verkehrssicherungspflicht der Veranstalter einer Jagd im Hinblick auf erhöhte …
Auszug aus LG Arnsberg, 26.05.2010 - 3 S 22/10
So ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass den Veranstalter einer Treibjagd eine Verkehrssicherungspflicht dahingehend trifft, Verkehrsunfälle, die durch fliehendes Wild beim Überqueren von Straßen verursacht werden können, zu vermeiden (vgl. BGH VersR 1976, 593, 594; LG Aachen - Urteil vom 30.08.1990 - 6 S 176/90; Munte in : Die Rechtsprechung zur Verkehrssicherungspflicht bei Treib-, Drück- und Erntejagden; in NZV 2009 274 ff. m. w. N.). - OLG Koblenz, 25.10.1990 - 5 U 1753/89
Rechtsfolgen einer Verletzung der Jagd-Unfallverhütungsvorschriften; Haftung des …
Auszug aus LG Arnsberg, 26.05.2010 - 3 S 22/10
Der Jagdleiter ist daher verpflichtet, die Jagdteilnehmer so aufzustellen und zu führen, dass hieraus keine Gefahren für die Jagenden oder die an der Jagd unbeteiligten Personen entstehen (OLG Koblenz VersR 1992 893; Hager in Staudinger BGB, Stand 2009, § 823 BGB Rn E 370 m.w.N.; Belling in Staudinger BGB, Stand 2009, § 835 BGB Rn 33, m.w.N.).